Gesetze / Einführungsgesetz zur Abgabenordnung

EGAO

§ 28 Elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AOEG%201977/28#abs-1 (1) § 87a Absatz 7 und 8, die §§ 122a und 169 Absatz 1 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2017 geltenden Fassung sind erstmals auf Verwaltungsakte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2016 erlassen worden sind. § 8 Absatz 4 Satz 4 gilt entsprechend.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AOEG%201977/28#abs-2 (2) Die §§ 122a und 169 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2026 geltenden Fassung sind erstmals auf Verwaltungsakte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2025 erlassen worden sind. § 8 Absatz 4 Satz 4 gilt entsprechend.

Art 97 § 27 Art 97 § 29